AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dachreinigung Deutschland Dachreinigung Deutschland ist ein Service der ATOBU GmbH, Hans-Böckler-Straße 21c, 46535 Dinslaken. Dieses Angebot ist freibleibend. Ein Auftrag kommt ausschließlich nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Firma zustande. Die Preise basieren auf den aktuell bekannten Objektbedingungen. Sollten sich bei der Durchführung Änderungen oder Mehraufwände ergeben (z. B. erschwerter Zugang, Zusatzverschmutzung), werden diese nach Rücksprache gesondert berechnet. Vereinbarte Termine sind für den Kunden verbindlich. Kann ein Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden, ist dies mindestens 48 Stunden vorher mitzuteilen. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen behält sich die Firma vor, Anfahrts- bzw. Ausfallkosten in Rechnung zu stellen. Die Durchführung der Arbeiten ist von vielen Faktoren abhängig. Bei ungeeigneter Witterung (z. B. Sturm, Frost, Starkregen) oder sonstiges firmeninternen Ereignissen kann der Termin kurzfristig verschoben werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. Der Auftraggeber stellt einen freien und sicheren Zugang zum Objekt sowie einen Wasser- und Stromanschluss kostenfrei bereit. Die Firma haftet nur für Schäden, die nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Für bereits bestehende Schäden am Dach bzw. Gebäude wird keine Haftung übernommen. Bei Hochdruck- oder Reinigungsverfahren können alters- oder materialbedingte leichte Material- bzw. Farbveränderungen auftreten; hierfür wird – sofern kein Fehlverhalten vorliegt – keine Haftung übernommen. Bei Dachbeschichtungen kann es zu Farbabweichungen gegenüber der ausgewählten Wunschfarbe kommen (z. B. durch Witterungseinflüsse, Materialaufnahme, Untergrundbeschaffenheit). Diese stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Preisnachlass. Die Dokumentation der Arbeiten kann durch Fotoaufnahmen erfolgen. Diese dürfen zur Qualitätssicherung verarbeitet werden. Die Firma ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Die Auswahl erfolgt sorgfältig und unter Berücksichtigung der fachlichen Qualifikation sowie der Zuverlässigkeit des jeweiligen Subunternehmers. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Auftraggebers, sofern dadurch keine Nachteile für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten entstehen. Die Subunternehmer handeln im Namen und im Auftrag der Firma. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Arbeiten ganz oder teilweise durch beauftragte Subunternehmer ausgeführt werden können. Für Leistungen, die ein Subunternehmer ordnungsgemäß erbringt, haftet die Firma im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund organisatorischer Abläufe oder sonstigen Fehlverhalten von den Subunternehmern wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine direkten Vereinbarungen mit eingesetzten Subunternehmern im Zusammenhang mit diesem Auftrag zu treffen. Jegliche Absprachen, Zusatzleistungen oder Änderungen des Leistungsumfangs sind ausschließlich mit der Firma zu vereinbaren. Sollte ein Subunternehmer aufgrund von Witterung, Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umständen ausfallen, kann die Firma Termine verschieben oder Ersatzpersonal stellen. Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht hierdurch nicht. Der Auftraggeber bestätigt, dass er zur Beauftragung der Arbeiten berechtigt ist (Eigentümer, Verwalter oder schriftlich bevollmächtigt). Für fehlende Berechtigungen übernimmt die Firma keine Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma vor Beginn der Arbeiten alle bekannten Schäden, Vorschäden oder besonderen Risiken im Bereich des Daches, der Fassade oder sonstiger Gebäudeteile schriftlich mitzuteilen. Für Schäden, die durch nicht sichtbare, verdeckte oder bereits vorhandene Mängel entstehen (z. B. brüchige Dachpfannen, marode Unterkonstruktion, poröse Abdichtungen), übernimmt die Firma keine Haftung. Für Schäden an Satellitenschüsseln, Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Dachfenstern, Schneefangsystemen, Verkabelungen oder sonstigen An- und Aufbauten wird keine Haftung übernommen, sofern diese durch Alter, unzureichende Montage oder Vorschäden beeinträchtigt sind. Bei Hochdruckarbeiten kann es in Ausnahmefällen zu Feuchtigkeitseintritten oder kurzzeitigen Durchfeuchtungen kommen. Die Firma haftet hierfür nur, wenn ein nachweisbares Fehlverhalten vorliegt. Die Firma behält sich vor, Arbeiten jederzeit abzubrechen oder zu verschieben, wenn die sichere Durchführung nicht gewährleistet ist (z. B. starke Dachneigung, lose Bauteile, Witterung, fehlende Absturzsicherungen). Daraus entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Sollten zwischen Angebot und Ausführung erhebliche Preisänderungen bei Materialien oder Fremdleistungen auftreten, können diese nach vorheriger Rücksprache angepasst werden. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Materialien und Leistungen Eigentum der Firma. Foto- und Videoaufnahmen, die während der Arbeit entstehen, dürfen zur internen Dokumentation und Qualitätssicherung verwendet werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Abnahme der Dienstleistung. Eine spätere Nachbesserung ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Firma. Mit der Auftragsbestätigung wird der Gesamtpreis fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen.